Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Durchführung der Botschaftstouren und weiterer Führungen wie beispielsweise den „Weg der Demokratie“ (im ehemaligen Bonner Regierungsviertel) und die „Historische Gastronomietour Bad Godesberg“

1. Buchung und Vertragsschluss

(1) Die Anmeldung/Buchung erfolgt schriftlich über das Buchungsportal der Webseite oder direkt per Mail. Nach Buchung einer Tour bekommt der Auftraggeber eine E-Mail als Bestätigung. Mit der Buchung erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Die Buchung wird verbindlich, sobald die bestellte Tour per E-Mail oder Post schriftlich wird. Durch diesen Vorgang sehen beide Parteien den Auftrag als verbindlichen Vertrag an.

(2) Das Entgelt für die Teilnahme an einer Stadtführung ist sogleich bei der Online-Buchung bzw. dem Kauf eines Tickets oder eines Gutscheins zu entrichten. Die Zahlung der Tour erfolgt im Voraus online per Kreditkarte, per paypal, per Sofortüberweisung oder per SEPA-Lastschriftverfahren. Bei SEPA-Lastschrift wird der Betrag zum folgenden Tag fällig. Wir bitten Sie für Kontodeckung zu sorgen.

(3) Bei einer privaten oder einer Firmentour gelten folgende Bestimmungen: Die Bezahlung wird nach Buchung der reservierten Aktivität innerhalb von acht Banktagen fällig (vollständiger Zahlungseingang). Die Buchung wird erst mit dem Eingang Ihrer Zahlung verbindlich. Trifft die Zahlung nicht fristgemäß ein, kann der Termin für die gebuchte Führung leider nicht aufrechterhalten werden.

2. Preise

(1) Spaziergänge: Die Spaziergänge dauern in der Regel bis zu zweieinhalb Stunden. Pro Teilnehmer wird dabei ein Entgelt von 13,50 Euro berechnet, Kinder bis 14 Jahre frei.
(2) Busfahrt (Diplomatenfahrt). Pro Teilnehmer wird ein Entgelt von 19,50 Euro berechnet, Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 14 Jahren zahlen die Hälfte. Kleinkinder bis sechs Jahre sind frei, haben allerdings kein Anrecht auf einen Sitzplatz.
(3) Historische Gastronomietour. Pro Teilnehmer wird ein Entgelt von 59 Euro berechnet. Darin enthalten sind Vorspeise (zzgl. ein Getränk nach Wahl), Hauptgang (zzgl. Mineralwasser), ein Dessert, ein Espresso, sowie auf der letzten Station ein weiteres Getränk nach Wahl.
(4) Gruppenbuchungen: Für Gruppen ab einer Größenordnung von 20 Teilnehmern können Sonderkonditionen verabredet werden.

3. Stornierte Bezahlungen & Rücklastschriften/Gebühren

(1) Im Falle einer unbezahlten retournierten Transaktion wird eine Gebühr von 10 Euro pro unbezahlte oder abgelehnte Transaktion erhoben. Wenn Ihre Zahlung storniert wurde, werden alle ausstehenden Rechnungen sofort fällig.

4. Vermittlung fremder Leistungen

(1) Der Veranstalter haftet für die gewissenhafte Vorbereitung der gebuchten Leistung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung.
(2) Der Veranstalter haftet nicht für Leistungen Dritter (z.B. gastronomische Leistungen, Bus- oder Taxifahrten, usw.). Sofern Stadtrundfahrten und Transfers angeboten werden, wird die Beförderung nicht vom Veranstalter „Botschaftstouren“, sondern durch Unternehmen, welche Inhaber einer entsprechenden Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sind, durchgeführt.

5. Haftung

(1) Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Teilnahme an den Touren
auf eigene Gefahr und Risiko stattfindet und dass der Veranstalter keine Haftung für eventuelle Personen- und Sachschäden übernimmt. Die Touren können sowohl über öffentliche Straßen und Wege als auch über befestigte und unbefestigte Wege führen.
(2) Die Teilnehmer/innen müssen selbst und in eigener Verantwortung beurteilen und entscheiden, ob sie diesen Anforderungen entsprechen. Fehleinschätzungen in diesem Zusammenhang liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Teilnehmers. Der Kunde oder die Teilnehmer/innen einer Gruppe des Kunden haften für jeden Schaden, der durch oder an die von ihm/ihr mitgeführten Sachen verursacht wird.

6. Wartezeit bei privaten Touren/ Gruppentouren

(1) Der Treffpunkt für die Teilnehmer einer Führung ist 10 Minuten vor Führungsbeginn am bekannt gegebenen Ausgangspunkt der Tour. Die Touren starten pünktlich.
Verspätungen einer Gruppe sind vom Kunden schnellstmöglich mitzuteilen. Bei Verspätung der Gruppe hält der/die Stadtführer/ -in eine Wartezeit von 30 Minuten ab dem vereinbarten Beginn ein.
(2) Nach Verstreichen der Wartezeit gilt die Tour als ausgefallen und begründet somit den Anspruch auf den Vertragsgesamtpreis. Bei Eintreffen der Gruppe innerhalb der Wartezeit wird die Verspätung auf die vereinbarte Dauer angerechnet und die Tour entsprechend verkürzt. Die Anreise zum vereinbarten Termin liegt allein in der Verantwortung des Auftraggebers.
(3) Vereinbaren Kunde und Gästeführer vor Ort dennoch eine Verlängerung der Führung, so werden für die Verlängerung pro angefangenen 30 Minuten 40 Euro als zusätzliches Honorar berechnet.

7. Stornierungen

1. Ausschluss von Widerrufs- und Rückgaberechten im Falle des Erwerbs von Tickets/Gutscheinen
(1) Bei dem Verkauf von Eintrittskarten und Gutscheinen für eine Freizeitveranstaltung wie z.B. eine Stadtführung liegt kein Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312b BGB vor.
(2) Dies bedeutet, dass dem Kunden kein Widerrufsrecht und kein Rückgaberecht durch den Veranstalter zusteht. Jede Bestellung von Tickets ist damit verbindlich und verpflichtet zur Bezahlung der bestellten Tickets.

8. Rücktritt (Storno), Umbuchung oder Verlängerung durch den Kunden

(1) Der Kunde hat das Recht, bei Verhinderung ersatzweise eine andere Person seine gebuchte Tour wahrnehmen zu lassen.
(2) Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der gebuchten Tour zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
(3) Sollte der Kunde Umbuchungen des bestätigten Programms wünschen, sind diese nur in Absprache mit dem Veranstalter möglich. Für jeden Umbuchungsposten wird ein Bearbeitungsentgelt von 20 Euro erhoben.
(4) Der Rücktritt muss schriftlich, bzw. per E-Mail oder per Fax erfolgen und vom Veranstalter bestätigt werden. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er einen vereinbarten Termin nicht wahr ohne vorher vom Vertrag zurückzutreten, kann der Veranstalter eine entsprechende Entschädigung verlangen. Es gilt eine pauschalierte Stornogebühr.
Diese beträgt:
• bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 40 % des Vertragsgesamtpreises,
• vom 13. bis zum 6. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 60 % des Vertragsgesamtpreises,
• ab dem 5. Tag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen:100 % des Vertragsgesamtpreises.

9. Rücktritt (Storno) durch den Veranstalter

(1) Der Veranstalter hat das Recht eine gebuchte Tour zu stornieren, im Einzelfall bis 24 Stunden vor der Durchführung, wenn eine ggf. erforderliche und ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht zustande kommt, bis zum Tourstart, wenn der vorgesehene Tourguide erkrankt oder die Wetterbedingungen extrem sind und die Tourdurchführung gefährden.
(2) Der Buchungsbetrag wird in diesem Falle nicht erhoben. Bereits bezahlte Beträge werden in diesem Fall vollständig zurück erstattet. Sollte eine Tour aus unvorhersehbaren Gründen, z.B. durch höhere Gewalt, Unglück, Witterungsbedingungen etc. während ihrer Durchführung abgebrochen werden müssen, so erhält der Kunde 50 % der geleisteten Bezahlung erstattet. Im Fall eines Abbruchs durch den Kunden hat dieser kein Recht auf Erstattung des Buchungsbetrages.

10. Datenschutz und Fotos

(1) Mit der Bestellung einer Stadtführung erklärt sich der Kunde ausdrücklich damit einverstanden, dass seine Daten im Rahmen von weiteren Informationen zu neuen Themen oder bei Aktualisierung der Inhalte im Wege einer gelegentlichen Information durch den Veranstalter genutzt werden können.
(2) Der Kunde stimmt mit der Bestellung einer Stadtführung ebenfalls zu, dass die im Rahmen der Dokumentation und zu Werbemaßnahmen für Print und Internet gemachten Fotoaufnahmen verwendet werden dürfen.
Die Zustimmung zu (1) und (2) dieses Absatzes kann durch eine Mitteilung unter Nennung des Namens und der Adresse des Kunden an info@botschaftstouren.de jederzeit widerrufen werden.

11. Urheberrecht

(1) Film- und Tonaufnahmen sowie schriftliche Aufzeichnungen sind nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Veranstalter möglich.
(2) Eine Veröffentlichung des Materials (z.B. im Internet) ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung gestattet.

12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

13. Geltendes Recht
Sofern nichts anderes in diesen AGB bestimmt oder schriftlich zwischen Kunde und Veranstalter vereinbart ist, findet auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Veranstalter ausschließlich deutsches Recht Anwendung.